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Ab dem 3. Januar 2018 tritt die Neuregelung der europäischen Finanzmärkte in Kraft. Sie wird weitreichende Auswirkungen auf alle Unternehmen haben, die am Finanzmarkt tätig sind oder Wertpapiere im Besitz haben. Ausgehend von den Erfahrungen des Finanzmarktcrashs 2008 wurde mit MiFID II ein Reglement geschaffen, das den neu entstandenen Herausforderungen im Hinblick auf Sicherheit und Transparenz der Geschäfte Rechnung trägt.
Von MiFID II betroffen sind alle Teilnehmer am Wertpapierhandel mit Ausnahme von Privatpersonen.
Die wichtigste Anforderung an die betroffenen Unternehmen besteht in der eindeutigen Identifikation aller Handelsteilnehmer. Dazu gehören Depotinhaber, depotführende Banken, Wertpapier-Handelshäuser etc. Zu diesem Zweck wurde von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) der Legal Entity Identifier (LEI) verbindlich als Identifikationsnummer festgelegt.
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